Dialog Vermögensmanagement

Dialog Vermögensmanagement GmbH
Gutenbergstraße 47
72555 Metzingen

Telefon: +49 7123 8 79 69 0
Telefax: +49 7123 8 79 69 69
E-Mail: info@dialog-haftungsdach.de
Internet: www.dialog-haftungsdach.de

Geschäftsführer: Anna Maria Fischer, Michael Fischer, Julian Gegenheimer
Handelsregister: Stuttgart B245656
Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE228343290

Inhaltlich verantwortlich gemäß §10 Absatz 3 MDStV:
Anna Maria Fischer und Michael Fischer
Gutenbergstraße 47
72555 Metzingen

Hauptgeschäftstätigkeit

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 KWG, insbesondere Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), Anlageberatung (§1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG), Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG) sowie die Portfolioverwaltung (§1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG). Das Unternehmen ist nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen.

Aufsichtsbehörde

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
weitere Informationen unter: www.bafin.de

Zuständige Schlichtungsstelle

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. zuständig:

VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main, http://vuv-ombudsstelle.de/

 

Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.

Mitwirkungspolitik nach § 134b AktG

Die Dialog Vermögensmanagement  AG hat als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG die Pflicht seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben. Dieser Pflicht kommt das Unternehmen mit der folgenden Beschreibung nach:

  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
  • Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
  • Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Konzeption, Design & technische Umsetzung:

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