VORAUSSETZUNGEN

Juristische und persönliche Voraussetzungen für die Anbindung an ein Haftungsdach
Sachkunde – Zuverlässigkeit – geordnete Vermögensverhältnisse
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine einheitliche Mindestqualifikation der Anlageberater den zentralen Ansatz für die Verbesserung des Anlegerschutzes darstellt. Deshalb dürfen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, wie die Dialog Vermögensmanagement GmbH, nur Berater beschäftigen bzw. anbinden, die über eine entsprechende Sachkunde verfügen, zuverlässig sind und geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen können.
Die Sachkunde beschreibt die fachliche Fähigkeit des Anlageberaters, eine Anlageempfehlung gegenüber einem Kunden auszusprechen. Er muss insbesondere Kenntnisse in Themen der Kundenberatung und in den rechtlichen und fachlichen Grundlagen der Anlageberatung nachweisen, aber auch mit deren Anwendung in der Praxis vertraut sein. Das Merkmal der Zuverlässigkeit skizziert die charakterliche Eignung des Mitarbeiters, in der Anlageberatung tätig zu sein. Die geordneten Vermögensverhältnisse werden in der Finanzbranche als Garant gesehen, dass ein Berater nicht in Versuchung gerät Kunden zu übervorteilen, um seine eigene finanzielle Situation zu verbessern.
Wie weisen Sie die vorgenannten Voraussetzungen nach?
Die Sachkunde können Sie nachweisen durch…
- Abschlusszeugnis Wirtschaftswissenschaftlicher Studiengang Fachrichtung Banken, Finanzdienstleistungen oder Kapitalmarkt (Hochschule, Fachhochschule oder gleichwertig) und fachspezifische Berufspraxis oder
- Abschlusszeugnis als Bank- oder Sparkassenbetriebswirt Bankakademie Sparkassenakademie; Sparkassenfachwirt oder Bankfachwirt Sparkassenakademie; Geprüfter Bankfachwirt, Fachwirt für Finanzberatung, Investmentfachwirt; Fachberater für Finanzdienstleistungen IHK; Geprüfter Fachwirt Versicherungen und Finanzen (Ausbildung muss alle Sachkundethemen abgedeckt haben) und/oder Arbeitszeugnisse, Schulungs- und Weiterbildungsnachweise oder auf andere geeignete Weise