Der Imageschaden für RWE könnte nicht größer sein. Seit mehreren Wochen ist der Hambacher Forst nahe Köln wieder Schauplatz von zahlreichen Demonstrationen. Denn der Energiekonzern will in den kommenden Monaten 100 Hektar des Waldstücks abholzen. Und das nicht ohne Grund. Die Rodung des Forstes soll dem Ausbau des angrenzenden Braunkohle-Tagebauchs dienen. Doch damit ist nun Schluss.

Oberlandesgericht Münster gewährt Eilantrag

Als „zwingend erforderlich“ bezeichnete der Energiekonzern die Rodung des Hambacher Forstes. Doch der Umweltverband BUND sah das anders und stellte einen Eilantrag beim Oberlandesgericht in Münster. Heute haben die Richter eine Entscheidung getroffen: Rodungsstopp. Damit gibt das Gericht dem Aktivistenverband zunächst recht. Dieser hatte argumentiert, dass der Wald unter die die sogenannte Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union fällt. Zudem sei das Aufkommen von seltenen Fledermausarten ein weiterer Grund für die schützenswerte Einstufung. Dennoch gibt es einen Wermutstropfen für die Aktivisten, denn der Rodungsstopp ist nur vorübergehend. Das Gericht muss für eine endgültige Entscheidung noch weitere Unterlagen prüfen.

Jahrelanger Streit und kein Ende in Sicht

RWE will die Braunkohleförderung ausbauen. Und muss es auch. Denn laut dem Unternehmen sei eine vorübergehende Aussetzung der Rodung mit einer Gefährdung der Stromerzeugung verbunden. Bereits vergangenes Jahr wollte der Energiekonzern mit der Abholzung des Forstes beginnen, verzichtete aufgrund der Demonstrationen jedoch freiwillig. Denn bereits 2017 hatte die Polizei mit massivem Widerstand seitens der Aktivisten zu kämpfen. Die Umweltschützer hatten sich in Baumhäusern verbarrikadiert und den Wald besetzt.

RWE-Aktie im Dreimonatstief

Und auch ein Jahr später geben die Demonstranten nicht auf. In der neuen Rodungsperiode zwischen Oktober und März kam es erneut zu Ausschreitungen. Mit dem Rodungsstopp legt sich nun zwar die angespannte Stimmung, dennoch kann RWE wohl bis zum Beginn der nächsten Rodungsperiode im Oktober 2019 keine weiteren Tätigkeiten vornehmen. Das sorgt vor allem an der Börse für Unmut. Anleger befürchten, dass eine Rechtsprechung nicht vor nächstem Jahr stattfinden wird. Und dann ist da noch der Umweltschutzverband BUND. Fällt das Urteil positiv für RWE aus, könnte der BUND gegen die Urteilssprechung in Revision gehen und so die Rodung weiter hinauszögern. Die Aktie verliert im Tagesverlauf um 6,75 Prozent und steht damit bei 19,05. Die Bilanz: Das Wertpapier ist klarer Verlierer des Tages und bleibt weiterhin im Dreimonatstief stecken.

Titelbild: ©THANIT