Mit der Freiluft- beginnt auch die Flip-Flop-Saison. Allerdings wird bei all dem Sonnenschein und guter Laune meist vergessen, dass offenes Schuhwerk nicht in jeder Situation die richtige Wahl ist. Und das gilt nicht nur für besondere Anlässe oder den Gang ins Büro, sondern vor allem dann, wenn damit eine erhöhte Unfallgefahr einhergeht. Dennoch setzen sich viele bedenkenlos mit Schlappen hinters Steuer. Was sagt die Vollkaskoversicherung eigentlich, wenn es dann wirklich knallt?

Vollkaskoversicherung greift mit Einschränkungen

Laut des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) können Unfallbeteiligte in Flip-Flops oder ähnlichem Schuhwerk halbwegs aufatmen. Der Schadenersatz wird in Teilen immer noch vom Versicherer übernommen. Sofern allerdings grob fahrlässig gehandelt wurde oder die Schuhe den Unfall herbeigeführt haben, muss mit satten Kürzungen gerechnet werden. Schäden, die dadurch bei Dritten entstanden sind, trage die Kfz-Haftpflichtversicherung allerdings ganz unabhängig davon, ob der Fahrer in Sneakern, Flip-Flops oder sogar barfuß hinterm Steuer saß.

Unnötiges Risiko

Dass der GDV dennoch vor Sommerschuhen beim Auto- Motorrad- oder Fahrradfahren warnt, ist berechtigt. Eine spontane Vollbremsung und ein kurzes Abrutschen von der Pedale reichen aus, um sich und weiteren Verkehrsteilnehmer schwere Verletzungen zuzufügen. Die ausbleibende oder eingeschränkte Zahlung der Vollkaskoversicherung ist dabei dann wohl das kleinste Übel. Dabei ist es eigentlich so einfach, denn ein Paar Sneaker lassen sich ganz bequem unter dem Sitz oder im Rucksack verstauen.

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