Die Deutschen machen sich verstärkt Gedanken über ihren eigen ökologischen Fußabdruck. Das zeigt sich unter anderem daran, dass eine wachsende Zahl deutscher Haushalte über ein Fahrrad verfügt. Innerhalb von nur zehn Jahren hat sich die Anzahl um vier Millionen auf 72 Millionen erhöht. Viele Arbeitnehmer verzichten mittlerweile auf das Dienstfahrzeug und steigen für den Weg zur Arbeit lieber auf ihr Rad. Was die Mehrheit nicht weiß, das Fahrrad lässt sich als Dienstfahrzeug auch von der Steuer absetzen.

Der ökologische Fußabdruck wird kleiner

Das Ozonloch verringert sich, dies lassen Forscher verlauten, und das, obwohl umweltschädliche Abläufe unseren Alltag bestimmen. Zur allmählichen Regeneration der Erde trägt sicherlich auch die regelmäßige Verwendung des Drahtesels von 38 Prozent der Deutschen bei, so ein Ergebnis der Untersuchung des „Fahrrad-Monitors 2015“.

Kleiner Fußabdruck mit Steuervorteil

Das Dienstfahrzeug durch ein Fahrrad zu ersetzen, lohnt sich in zweifacher Weise. Die Kosten, die für das Auto anfallen wie Versicherung oder die saisonale Bereifung entfallen. Zudem profitieren Radler von einem steuerlichen Vorteil. Seit 2012 gelten für Fahrräder ebenso hohe Steuervorteile wie für Autos. Auch E-Bikes können von der Steuer abgesetzt werden. Eine Ausnahme gibt es dabei dennoch: Pedelecs, die eine Geschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde überschreiten.

Entscheiden sich Arbeitnehmer für ein Fahrrad als Dienstfahrzeug, so bestimmt der Chef – ebenso wie bei Autos – mit welchem Modell zur Arbeit gefahren werden darf.