Die online-basierte Vermögensberatung ist schon lange keine Zukunftsmusik mehr, sondern bereits im Hier und Jetzt angekommen. Vorbei sind die Zeiten, in den Kunden extra die Filiale zum Beratungsgespräch aufsuchen mussten. Der heutige Anlagenberater nennt sich Software und stellt ohne „kundenfreundliche“ Umschweife das maßgeschneiderte Angebot zusammen.

GenerationY like

Mit nur wenigen Klicks zum persönlichen Angebot, das Ganze auch von unterwegs und ohne viel Zeitaufwand. Robo-Advisors scheinen der Generation Y auf den Leib geschneidert. Mit Hilfe von Algorithmen erstellen Programme das individuelle Anlagenpaket zusammen. Wem es gefällt, der packt es mit nur wenigen Klicks in seinen Warenkorb. Spezielle Webportale und Apps halten Kunden über den aktuellen Stand seiner Anlagen auf dem Laufenden.

Viele Advisory-Programme stellen sogar dynamische Vermögensanlagen zur Verfügung. Das gesamte Portfolio passt sich automatisch den aktuellen Marktgegebenheiten an und garantiert auf diese Weise ein möglichst gleichbleibendes Verlustrisiko. Genauer gesagt, geschieht dies, indem das Portfolio umgeschichtet wird, damit es Schwankungen auf den Finanzmärkten abfedern kann. Neu ist, dass auf diese Weise eine geringere Investitionsmenge dynamisch gestaltet werden kann. In der Vergangenheit blieb dies nur großen Investoren vorbehalten.

Die Aufwandskosten fallen deutlich geringer aus. Und auch die Zeitersparnis ist enorm. In nur 30 Minuten stellen Advisory-Programme das gewünschte Portfolio zusammen.

Beratung zählt!

Anbieter hoffen, damit der Fehlerwahrscheinlichkeit durch menschliches Versagen entgegenzuwirken. Menschliches Versagen oder Fehlanreize, durch hohe Provisionen motiviert, sollen ausgeschlossen werden.

Doch genau das birgt auch den berühmten Wermutstropfen. So sehr die Vorteile überwiegen, eines können Programme nicht ersetzen: die differenzierte und auf individuelle Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Auf den Zahn fühlen kann nur der menschliche Bankberater, ein bloßer Fragebogen reicht bei Weitem nicht aus. Außerdem sind viele Gesetze zum Schutz vor Falschberatung außer Kraft gesetzt, wie zum Beispiel die seit 2009 geltende Vorgabe eines Beratungsprotokolls.

Titelbild: CPN