Erst vor Kurzem löste der Fall Credit Suisse Unbehagen in der Wirtschaft aus. Die Europäische Union (EU) will nun neue Schritte einleiten, um den Sektor sicherer zu machen.

Kommt das Banken-Beben?

Die Reaktionen auf den Fall der Credit Suisse waren vielfältig: Anfang März waren Schlagzeilen, in denen von einem „Banken-Beben“ die Rede war oder in denen die Frage, wo das Geld überhaupt noch sicher sei, auftauchte, keine Seltenheit. Experten fürchteten einen ähnlichen Effekt wie vor mehr als einem Jahrzehnt bei der Bank Lehman Brothers. Auf der anderen Seite gab es jedoch auch Experten, die erklärten, warum auf keinen Fall eine neue „Lehman-Krise“ zu erwarten sei.

Am 18. April hat die Europäische Kommission dennoch einen Vorschlag angenommen, um den bestehenden EU-Rahmen für das Krisenmanagement im Bankensektor anzupassen und zu stärken. Wie die EU-Kommission in einer Pressemeldung mitteilt, liegt der Schwerpunkt dabei auf mittelgroßen und kleineren Banken.

Europäische Banken sind sicherer

Die Kommission gibt dahingehend Entwarnung, dass sich der europäische Bankensektor auf jeden Fall auf einen starken Rahmen stützt und in den letzten Jahren deutlich an Widerstandskraft gewonnen hat. „Die Finanzinstitute in der EU sind gut kapitalisiert und hochliquide und werden streng beaufsichtigt“, teilt die Kommission mit. Allerdings habe die Erfahrung gezeigt, dass mittelgroße und kleinere Banken bei Ausfall häufig nicht abgewickelt werden. Stattdessen kommen andere Lösungen zum Einsatz. Mitunter werden Steuergelder herangezogen, anstatt auf interne Ressourcen oder private Sicherheitsnetze zurückzugreifen.

Der neue Vorschlag soll die Behörden dazu ermächtigen, ausfallende Banken in einen geordneten Marktaustritt führen zu können – unabhängig von der Größe und dem Geschäftsmodell. Dazu bekommen sie eine Vielfalt neuer Instrumente an die Hand. Auch der Einsatz branchenfinanzierter Sicherheitsnetze soll so einfacher werden. Zum Beispiel ist die Übertragung von Konten notleidender Banken auf „gesunde“ Banken einfacher.

Drei Ziele der EU-Kommission

Insgesamt verfolgt der Vorschlag drei hauptsächliche Ziele. Erstens soll er die Finanzstabilität wahren und Steuergelder schützen. Konkret vereinfacht der Vorschlag den Einsatz von Einlagensicherungssystemen in Krisensituationen. Das soll Einleger (natürliche Personen, Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen) vor Verlusten schützen und die Ansteckung anderer Banken verhindern.

Zweitens soll der Vorschlag die Realwirtschaft vor den Auswirkungen eines Bankenausfalls abschirmen. Die neuen Vorschriften würden es den Behörden ermöglichen, die Vorteile, die eine Abwicklung als eines der „wichtigsten Instrumente des Krisenmanagements“ voll auszuschöpfen. Eine Abwicklung kann für Kunden weniger störend sein als eine Liquidation, da eine Übertragung auf eine andere Bank zum Beispiel den Zugriff auf das Konto weiterhin ermöglicht.

Und drittens soll der Vorschlag den Einlegerschutz verbessern. In der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme ist eine Deckungssumme von 100.000 pro Einleger und Bank festgelegt, diese soll alle Einleger unter dem System bestehen bleiben. Jedoch ist nun vorgesehen, die Standards für den Einlegerschutz EU-weit zu harmonisieren. Unter anderem weitet sich dieser Schutz nun auf öffentliche Einrichtungen (Krankenhäuser, Schulen und Gemeinden) aus.

In der Folge wollen das Europäische Parlament und der Europäische Rat das Legislativpaket erörtern. Alle Details dazu stellt die Europäische Union bereit.

 

Redaktion: NewFinance Mediengesellschaft mbH

Titelbild: © sdecoret / stock.adobe.com